Neues Gebäudeenergiegesetz: Was bedeutet das für mich als Mieter*in?

In den letzten Monaten heiß (und nicht immer sachlich) diskutiert und nun beschlossene Sache: Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Aber was bedeutet das eigentlich für Sie als Mieter*in? Grundsätzlich ist im GEG festgelegt, welche energetischen Anforderungen Gebäude erfüllen müssen. Es definiert etwa Mindeststandards für Dämmungen oder für spezifische Heizungsarten. Die aktuelle Novelle des GEG – am 8. September 2023 im Bundestag verabschiedet – bestimmt unter anderem, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Und das gilt bis auf wenige Ausnahmen sowohl für neugebaute Häuser und Wohnungen als auch für Gebäude im Bestand. Für Neubauten in Neubaugebieten ist die Neuregelung ab Januar 2024 gültig, längere Übergangsfristen (bis 2026 bzw. 2028) gelten für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden.  

Die Kosten einer Modernisierung – also zum Beispiel von einem Heizungsaustausch – können Vermieter*innen in Form der Modernisierungsumlage an ihre Mieter*innen weitergeben. Allerdings nur zum Teil: Je Mietpartei darf die Miete um acht Prozent der Modernisierungskosten steigen. Innerhalb von sechs Jahren darf die Erhöhung dabei nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. 

Mit der GEG-Novellierung dürfen nun die Modernisierungskosten – beispielsweise für eine neue Heizung – zu zehn Prozent umgelegt werden, allerdings nur, wenn dafür auch Fördermittel geflossen sind. Maximal darf die Miete dadurch um 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche steigen. Härtefälle müssen aber berücksichtigt werden: Für Mieter*innen, deren Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens ansteigt, soll nur eine beschränkte Umlagefähigkeit gelten. Zudem sollen Mieterhöhungen bei Indexmieten ausgeschlossen sein. 

Das Gute: Aufgrund der gekappten Umlage können Mieter*innen durch eine sinkende Warmmiete auch von Modernisierung und Heizungstausch profitieren. Insbesondere Gebäude in einem schlechten energetischen Zustand haben ein hohes Sparpotenzial. In welchem energetischen Zustand sich Ihr Gebäude befindet, können Sie mit unserem HeizCheck selbst herausfinden: Der HeizCheck analysiert Ihre individuellen Heizkosten, vergleicht sie mit anderen und zeigt Ihnen Einsparpotenziale. Am Ende der digitalen Beratung erhalten Mieter ein Musteranschreiben an ihren Vermieter, in dem über das Sanierungspotenzial des Gebäudes aufgeklärt wird.

Ihr Vermieter saniert und kündigt eine Mieterhöhung an? Dann lohnt es sich, genau hinzuschauen, um nicht mehr als gesetzlich erlaubt zahlen zu müssen. Der Stuttgarter Mieterverein hilft, die Mieterhöhung zu prüfen.

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